Welche Leistungen jemand aus der Pflegeversicherung erhält, bestimmt der Medizinische Dienst (MDK), indem er die „Pflegestufe“ feststellt. Ein Mitarbeiter des MDK kommt dorthin, wo der Pflegebedürftige lebt und muss erkunden, was dieser noch selbst leisten kann und welche Hilfe er benötigt. Bei diesem Termin soll sich der „Prüfling“ keinesfalls verstellen, sich weder im besten Licht noch bewusst gebrechlich präsentieren, rät das Apothekenmagazin „Senioren-Ratgeber“.

Am besten sei es, schon vorher ein Pflegetagebuch zu führen, in dem der Alltag möglichst detailliert erfasst wird. Vordrucke bekommt man bei der Pflegeversicherung, einer Verbraucherzentrale oder im Internet. Ebenfalls sollten medizinische Befunde und Berichte eines Pflegedienstes bereit gehalten werden. Personen, die dem Pflegebedürftigen regelmäßig helfen, sollten bei Besuch des MDK anwesend sein und darauf achten, dass ihre Einschätzung im Gutachten berücksichtigt wird.

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