Wer von seinem Arzt ein Medikament verschrieben bekommt, sollte das Rezept so bald wie möglich einlösen. Sonst läuft man Gefahr, dass es ungültig wird und der Apotheker das verschreibungspflichtige Präparat nicht mehr herausgeben darf. „Die meisten Patienten holen sich ihre Medikamente logischerweise sofort nach dem Arztbesuch, denn sie wollen ja schnell wieder gesund werden“, sagt Britta Ginnow, Arzneimittelexpertin beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI).

„Manch einer fährt aber vielleicht demnächst in den Urlaub, hat sich zum Beispiel vorsorglich Malariamittel verschreiben lassen und denkt, er habe mit dem Einlösen alle Zeit der Welt. Die hat er aber nicht, denn es gibt je nach Art des Rezeptes Gültigkeitsgrenzen zwischen sechs Tagen und drei Monaten. Wer dies beachtet, spart sich den erneuten Weg zum Arzt und womöglich eine längere Wartezeit. Behandeln Sie ihr Rezept am besten wie einen Barscheck“, rät Ginnow. „Den würden Sie doch sicherlich auch nicht erst Wochen nach Erhalt einlösen, oder?“

Die meisten Patienten in Deutschland sind gesetzlich versichert und bekommen von ihrem Arzt bei Bedarf häufig ein rosafarbenes Kassenrezept in die Hand gedrückt. Diese Verordnungen zu Lasten der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse sind vom Tag des Erhalts an einen Monat gültig. Beim blauen Privatrezept hat man grundsätzlich drei Monate Zeit zum Einlösen in der Apotheke, danach reicht man es bei seiner privaten Krankenversicherung ein. Viel weniger Zeit bleibt beim gelben Rezept, das ab dem Folgetag der Verschreibung sieben Tage gültig ist.

Das hat seinen guten Grund, denn der Arzt verschreibt damit Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelrecht (BtM-Recht) fallen, zum Beispiel starke, morphinhaltige Schmerzmittel. Noch schneller einzulösen sind die sogenannten T-Rezepte, auf denen bestimmte Arzneimittel mit Wirkstoffen verschrieben werden, die bei einer möglichen Schwangerschaft das werdende Kind gefährden könnten. Sie sind nur sechs Tage gültig.

„Schauen Sie genau hin, welches Rezept der Arzt Ihnen mitgibt und fragen Sie im Zweifelsfall noch einmal bei ihm oder in der Apotheke nach“, sagt Britta Ginnow. „Grundsätzlich rate ich Ihnen aber, jedes Rezept sofort nach dem Arztbesuch in der Apotheke einzulösen, damit die Behandlung wie vorgesehen so schnell wie möglich beginnen kann. Das gilt übrigens auch für das sogenannte grüne Rezept für verschreibungsfreie aber ebenso wirksame Arzneimittel, das sie theoretisch immer einlösen können.“

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