Bei der Bezeichnung von Medikamenten zur Anwendung auf der Haut sollten Ärzte, Apotheker und Patienten zwischen den Begriffen ‚Creme‘ und ‚Salbe‘ unterscheiden. „Die beiden Begriffe sind aus pharmazeutischer Sicht keine Synonyme, sondern bezeichnen definierte Grundlagen mit unterschiedlichen Eigenschaften. Werden die Begriffe nicht einheitlich verwendet, sind Missverständnisse unvermeidlich“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorsitzender der DAC/NRF-Kommission (Deutscher Arzneimittel Codex / Neues Rezeptur Formularium) und Präsident der Bundesapothekerkammer.

‚Cremes‘ sind Grundlagen aus Öl und Wasser mit unterschiedlichen Eigenschaften. Wasserbasierte Cremes werden als Öl-in-Wasser- oder O/W-Cremes bezeichnet, fettbasierte hingegen als Wasser-in-Öl- oder W/O-Cremes. Die Eigenschaften der verschiedenen Arzneigrundlagen unterscheiden sich: Eine O/W-Creme ist kühlend, eine W/O-Creme hingegen nicht. ‚Salben‘ enthalten nach pharmazeutischer Definition kein Wasser, können aber je nach Zusammensetzung Wasser aufnehmen. Alle Grundlagen haben auch ohne Wirkstoffzusatz eine Eigenwirkung auf Hauterkrankungen und sollten deshalb nicht getauscht werden. Der Arzt wählt die Grundlage deshalb nach dem individuellen Hautzustand des Patienten aus.

Prof. Dr. Rolf Daniels, Professor für Pharmazeutische Technologie in Tübingen und Mitglied der DAC/NRF-Kommission, gibt ein Beispiel für die praktische Bedeutung: „Wenn der Arzt eine akut entzündliche Hautpartie behandeln will, wird er in der Regel eine wasserreiche, kühlende Creme verordnen. Aber Creme ist nicht gleich Creme. Zum Beispiel handelt es sich beim Fertigarzneimittel „Volon A Creme“ um eine kühlende O/W-Creme. Das Fertigarzneimittel „TriamCreme Lichtenstein“ ist hingegen eine W/O-Creme und damit weniger geeignet für akut entzündliche Hautpartien. Diese beiden Medikamente sollten also z.B. im Rahmen eines Rabattvertrags nicht ausgetauscht werden, obwohl sie den gleichen Wirkstoff enthalten und beide als Cremes bezeichnet werden. Dank der Expertise des Apothekers kann hier die Arzneimitteltherapiesicherheit gewährleistet werden.“

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