Der Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Prof. Karl Broich, fordert im ARD-Politikmagazin KONTRASTE die Zuständigkeit für das Vorgehen gegen gefährliche „Wundermittel“ zu zentralisieren. Vorbild sei die US-amerikanische Food und Drug Administration (FDA), die behördliche Lebensmittelüberwachungs- und Arzneimittelzulassungsbehörde der USA. In Deutschland seien die Zuständigkeiten dagegen auf Landes- und Kommunalebene zersplittert. Die Anbieter unwirksamer und zum Teil auch gefährlicher „Wundermittel“ hätten so leichtes Spiel: „Für bestimmte Dinge hat der Föderalismus ja seine Vorteile, daran wird ja auch festgehalten aber für solche Situationen, wo Patientensicherheit in Gefahr ist, wir sehen das ja auch manchmal, wenn es zu Fälschungen von Arzneimitteln kommt, wo wir das gleiche Problem haben: wir können warnen, gehen auf eine Landesbehörde zu aber dann im Föderalismus müssen halt viele Landesbehörden involviert werden und das macht die Abläufe dann in einem solchen Fall einfach schwerfällig.“

KONTRASTE hatte in seiner Sendung am 16. April 2015 über das vermeintliche „Wundermittel“ MMS („Miracle Mineral Supplement“) berichtet, dass als Allheilmittel unter anderem gegen Krebs, Malaria und Autismus angepriesen wird. Bei MMS handelt es sich um die Chemikalie Chlordioxid, die ätzend und bleichend wirkt. Anhänger der MMS-Szene empfehlen auch die Anwendung von MMS-Einläufen bei Kindern, die an Autismus leiden. Eine solche Anwendung kann die Darmschleimhaut von Kindern massiv schädigen. Kinderpsychiater bewerten diese Behandlung zudem als Kindesmisshandlung.

Vom 24. bis zum 26. April soll in Kassel der „Spirit of Health Kongress“ 2015 stattfinden, auf dem auch Befürworter von MMS auftreten werden. Prof. Karl Broich bezeichnete die Verbreitung von „MMS“ nur als „Spitze des Eisberges“ und sagt, dass „rasch Maßnahmen erforderlich“ seien.

Die Bewerbung von „Wundermitteln“ und das Verbreiten falscher und irreführender Heilversprechen ist zwar in Deutschland nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) verboten und kann als Straftat verfolgt werden, die Überwachung liegt jedoch in der Verantwortung der lokalen Ordnungs- oder Gewerbeaufsichtsämter.

„Hier wäre es schon wünschenswert, wenn man gerade bei solchen Aktivitäten, wo auch eine gewisse kriminelle Energie dabei ist, wo auch die Patientensicherheit auch gefährdet ist, einen stärkeren Durchgriff auch auf Bundesebene tätigen könnte“, so BfArM-Präsident Broich gegenüber KONTRASTE.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)

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