Die neuen Maßnahmen zur Verminderung des Antibiotika-Einsatzes in der Tierhaltung greifen nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung noch nicht. Mithilfe einer statistischen Grundlage wollte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit feststellen, wie häufig Landwirte in ihren Ställen Antibiotika geben und die Medikamentengabe verringern. Betriebe, die innerhalb eines längeren Zeitraums deutlich über einem statistisch ermittelten Vergleichswert, der so genannten Kennzahl, liegen, sollen staatliche Sanktionen fürchten. Doch nun zeigt sich, dass die statistische Grundlage nur bedingt brauchbar ist.

Die erstmals Ende März vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlichten Kennzahlen basieren auf verzerrten und fehlerhaften Daten aus den Bundesländern. Eine Abfrage bei allen zuständigen Ministerien hat ergeben, dass bundesweit tausende landwirtschaftliche Betriebe den jeweils zuständigen Stellen keine Angaben übermittelt haben. Die geltenden Vorschriften sehen vor, dass sie trotzdem in die Kennzahlenberechnung einfließen – als hätten die Landwirte in ihren Ställen keine Medikamente eingesetzt. Meldepflichtig sind Betriebe ab einer bestimmten Größe, die in ihren Ställen Antibiotika verabreicht haben. Die vollständige Erfassung ist für die Statistik wichtig, da von den errechneten Kennzahlen abhängt, welcher Landwirt den Behörden einen Plan zur Reduzierung der Antibiotika-Gaben vorlegen muss.

In Nordrhein-Westfalen haben rund 8700 von ca. 11.000 meldepflichtigen Betrieben die Behörden darüber informiert, ob und wie häufig diese Präparate zum Einsatz gekommen sind. „Da besteht Unsicherheit, wenn so viele Betriebe nicht gemeldet bzw. falsch gemeldet haben. Für die vollständige Analyse der Antibiotika-Gaben ist auch eine vollständige Meldung notwendig. Es verstellt den Blick, wenn die Statistik so verzerrt wird“, sagte NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne).

Die Angaben aus den Ministerien zeigen, dass die Länder die Pflicht zur Führung der Statistik unterschiedlich umgesetzt haben. In Schleswig-Holstein liegt für 40 Prozent der Tierbestände kein Datenmaterial vor. In Baden-Württemberg haben mehr als die Hälfte der Betriebe keine Angaben übermittelt. Bayern, Sachsen und Brandenburg können keinerlei Aussagen über die erhobenen Daten machen.

Trotz noch nicht abgeschlossener Plausibilitätsprüfung will das Land Niedersachsen 6000 von 21.000 erfassten Betrieben dazu verpflichten, einen Antibiotika-Reduktionsplan zu erstellen. Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) bezeichnete den Medikamenten-Einsatz in der niedersächsischen Landwirtschaft als „erschreckend“.

Die Agrar-Expertin des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), Reinhild Benning, hält den Auftakt der Antibiotika-Kennzahlenerfassung für ein „Desaster“. Die Organisation misstraue der Datenbank und halte sie für ungeeignet, zur Senkung des Antibiotika-Einsatzes beizutragen.

Die Bundesregierung hält das Erfassungssystem für belastbar. Bernhard Kühnle, Leiter der Abteilung Tiergesundheit beim Bundeslandwirtschaftsministerium, betonte zwar, einen fehlerfreien Start habe man nicht erwarten können, aber „wenn es jetzt richtig vollzogen wird, wird es auch unmittelbar zu einer Senkung des Arzneimitteleinsatzes führen. Und das ist das Hauptziel“.

Seit Mitte vergangenen Jahres müssen Tierhaltungsbetriebe aufgrund neuer Vorschriften im Arzneimittelgesetz alle sechs Monate an eine Datenbank übermitteln, wie viele Antibiotika sie in einem festgelegten Zeitraum eingesetzt haben. Daraus errechnet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für mehrere Tierarten eine Kennzahl. Betriebe, die deutlich über der für sie geltenden Kennzahl liegen, müssen einen Antibiotika-Reduktionsplan entwickeln. Ziel ist, so die Ausbreitung von multiresistenten Keimen zu verhindern.

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