Anlässlich der Vorstellung des BARMER GEK Zahnreportes 2015 in Berlin sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): „Die Zahl zahnärztlicher Behandlungen von Karies mit Füllungen sinkt seit Jahren und wird voraussichtlich auch künftig weiter zurückgehen. Der Grund für diese erfreuliche Entwicklung ist nicht zuletzt die vorbildliche Individual- und Gruppenprophylaxe, die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland gemeinsam mit den Krankenkassen frühzeitig etabliert haben.“

Die im Report berichtete erneute Therapie jedes dritten Zahns mit Füllung innerhalb von vier Jahren könne allerdings nicht auf eine mangelhafte Behandlungsqualität in Praxen zurückgeführt werden. „Vielmehr sollten weitere Anstrengungen bei der Prophylaxe und der verbesserten Mundhygiene der Patienten unternommen werden, bevor aus einer nicht nachvollziehbaren Datengrundlage falsche Schlüsse abgeleitet werden.“ Bei den seltenen Ausnahmen, in denen eine Füllung nicht den medizinischen Standards entspreche, greife die gesetzlich verbriefte, zweijährige Gewährleistung. „In diesem Zeitraum ist jeder Zahnarzt verpflichtet, identische und Teilwiederholungen von Füllungen sowie bei Bedarf die Erneuerung und Wiederherstellung von Zahnersatz kostenfrei vorzunehmen“, sagte Eßer.

„Die Versorgungsrealität belegt zweifelsfrei das durchgehend hohe Niveau zahnärztlicher Behandlungen im Bereich Karies. Jeder Patient kann durch die gesetzlich verankerte Wahlmöglichkeit eine eigene, souveräne Entscheidung hinsichtlich Art und Umfang der jeweiligen Füllung treffen, um dann die gewünschte Versorgung zu erhalten.“ Amalgam habe sich dabei als zuverlässiges und zugleich gesundheitlich unbedenkliches Material für Füllungen im Rahmen der Regelversorgung zu Lasten der GKV bewährt. „Gold- und Keramikinlays sind höherwertige Alternativen, die Patienten durch eine gesetzlich geregelte freie Entscheidungsmöglichkeit jederzeit zur Verfügung stehen.“

Kritik an Forderung nach zusätzlichen Daten hinsichtlich Privatleistungen

Kritisch äußerte sich Eßer zu den von der BARMER geforderten zusätzlichen Daten hinsichtlich zahnärztlicher Privatleistungen: „Der Datenhunger der Kassen scheint keine Grenzen zu kennen und macht auch vor der freien Entscheidung der Patienten keinen Halt. Mit dem vorgeschobenen Argument einer verbesserten Versorgungsforschung sollen letztlich doch nur bewährte Wahlmöglichkeiten bei Füllungen in Frage gestellt werden. Auch über die Haltbarkeit von Füllungen wissen die Kassen schon genau Bescheid, da sie entsprechende Daten patientenbezogen speichern.“ Karies lasse sich aber nicht durch eine weitere Datenflut, sondern nur mit umfassenden Vorsorgeangeboten möglichst schon für Kleinkinder sowie mit fachlich indizierten Therapien bekämpfen.

„Ein belegter Mehrwert für die Patienten lässt sich durch ein reines Mehr an Daten nicht erreichen. Vergrößert würde nur die ohnehin erhebliche Bürokratielast für Praxen. Vor diesem Hintergrund lehnt die Vertragszahnärzteschaft das Ansinnen nach zusätzlichen Daten für Kassen über privat finanzierte Leistungen klar ab.“

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