Eine Patientenverfügung erfüllt ihren Zweck nur, wenn sie im Ernstfall auch zur Hand ist. Angehörige sollten daher wissen, wo sie aufbewahrt wird. Zweckmäßig ist zum Beispiel ein deutlich gekennzeichneter Ordner, den man bei seinen anderen wichtigen Dokumenten aufbewahrt, rät das Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“. Man sollte mehrere Vertrauenspersonen über den Aufbewahrungsort informieren.

Eine Kopie kann man auch bei Angehörigen hinterlegen. Zudem sollte man die Verfügung alle drei bis fünf Jahre überprüfen und mit Datum und Unterschrift bestätigen, dass sie fortgesetzt gültig ist. Wenn man einzelne Punkte ändern möchte, fertigt man am besten eine neue Patientenverfügung an.

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