Das haben wir doch alle mal in der Fahrschule gelernt: ein Verbandskasten gehört unbedingt in jedes Auto. Nur, wann hat man das letzte Mal nachgeschaut, ob alles noch in Ordnung, funktionstüchtig und auf dem neusten Stand ist? Damit Sie Bescheid wissen, was alles hineingehört und beruhigt in den Sommerurlaub starten können. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung hat den Inhalt von Verbandskästen neu festgelegt, erklärt TÜV SÜD-Experte Philipp Schreiber und weiß, was nach dieser Regelung ins Erste-Hilfe-Kit gehört:

Ja, nach der Aktualisierung der DIN 1364 gehört jetzt auch ein 14-teiliges Pflasterset mit ins Kit und so einzeln verpackte Hautreinigungstücher. Dafür sind dann spezielle andere Verbände herausgefallen aus der Norm.

Da stellt sich doch die Frage: Muss man den alten Verbandskasten wegwerfen?

Nein, Sie können den alten Verbandskasten weiterbenutzen, für die im Verkehr befindlichen hat sich nichts geändert. Allerdings sollten Sie aufs Verfallsdatum achten. Wenn dieses Verfallsdatum erreicht ist, dann kann man ein Ergänzungsset in der Apotheke kaufen, oder man kauft sich doch gleich einen neuen Verbandskasten, ab fünf Euro erhältlich.

Warum haben bestimmte Materialien aus dem Erste-Hilfe-Kit überhaupt ein Verfalldatum?

Zum Beispiel Einweghandschuhe können spröde werden mit der Zeit und löchrig werden und dann ihre Funktion nicht mehr erfüllen. Für bestimmte Verbände erlischt die Garantie für die Stabilität und Sterilität der Verbände. Und beim Pflaster kann auch die Klebfähigkeit mit der Zeit nachlassen.

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