Zu den Beratungen der G7 über die internationale Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen erklärt der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery: „Keime kennen keine Grenzen. Deshalb ist es gut, dass die führenden Wirtschaftsnationen gemeinsam gegen die Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen vorgehen wollen. Nur wenn wir jetzt handeln, können wir eine drohende Antibiotika-Krise verhindern. Mit der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie wurden wichtige Schritte zur Eindämmung von behandlungsassoziierten Infektionen und Antibiotika-Resistenzen im human- und veterinärmedizinischen Bereich eingeleitet. Nun müssen weitere Maßnahmen folgen.

So sind in den letzten Jahren nur wenige neue Antibiotika auf den Markt gekommen. Gerade vor diesem Hintergrund ist besonders bedenklich, dass in der Tiermast in Deutschland mehr als doppelt so viele Antibiotika eingesetzt werden wie in der Humanmedizin. Dabei kommen Antibiotika zum Einsatz, die in der humanmedizinischen Antibiotika-Therapie unverzichtbar sind. Der Einsatz dieser Antibiotika in der Veterinärmedizin muss gänzlich verboten oder zumindest gesetzlich auf klar umgrenzte Einzelfälle beschränkt werden. Im ambulanten humanmedizinischen Bereich weist Deutschland im europäischen Vergleich einen mittleren bis geringen Antibiotika-Verbrauch auf. Jedoch werden häufig Breitspektrum-Antibiotika verordnet.

Hier müssen wir bei der Aus-, Weiter-, und Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte den Blick auf eine rationale Antibiotika-Therapie weiter schärfen. Allerdings ist auch die Zunahme immer älter werdender, multimorbider Patienten ein entscheidender Faktor für den steigenden Bedarf an Antibiotika. Zudem wird eine größer werdende Zahl immunsupprimierter Patienten häufig auf Antibiotika angewiesen sein. Für alle diese Patienten sind resistente Bakterien als Erreger nosokomialer Infektionen, also Krankenhausinfektionen, besonders gefährlich. Wir begrüßen deshalb, dass die Bundesregierung bereits vor dem G7-Gipfel einen Zehn-Punkte-Plan zur Bekämpfung resistenter Erreger vorgelegt hat und damit die Bemühungen der Ärzteschaft um gute Krankenhaushygiene gesetzlich unterstützen will.

Es fehlen jedoch weitere, wichtige Reformschritte: Nach der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes hat die Bundesärztekammer bereits 2011 eine strukturierte curriculare Fortbildung „Krankenhaushygiene“ aufgelegt. Diese Maßnahme war jedoch nur als Übergangslösung gedacht, um kurzfristig und flächendeckend genügend Ärztinnen und Ärzte in „Krankenhaushygiene“ zu qualifizieren. Für eine dauerhafte Lösung müssen Bund und Länder jetzt nachlegen. Die Strukturen im Bereich der Krankenhaushygiene müssen unter anderem durch den Ausbau von Lehrstühlen und Instituten so gefördert werden, dass ausreichend in Krankenhaushygiene qualifizierte Fachärzte für Hygiene und Umweltmedizin sowie für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie zur Verfügung stehen.“

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