Das Zweitmeinungsverfahren gesetzlich in Deutschland zu verankern, ist dringender denn je. Denn die hiesigen Ärzte geben ihren Patienten selten den Rat, sich bei einem zweiten Mediziner vorzustellen. Im Durchschnitt haben Ärzte nur 13 Prozent ihrer Patienten die Einholung einer weiteren Meinung nahegelegt. Selbst bei Bandscheibenvorfällen raten Mediziner nur in 23 Prozent zur Einholung einer zweiten Meinung. Dies sind Ergebnisse der Studie „Ärzte-Trendbefragung Zweitmeinungsverfahren“ der Asklepios Kliniken Hamburg, für die über 100 Ärzte befragt wurden.

Vor allem die niedergelassenen Ärzte zögern, ihren Patienten den Gang zu einem anderen Mediziner zu empfehlen. Innerhalb der vergangenen zwölf Monate haben nur 10 Prozent von ihnen dies gemacht. Unter den befragten Klinikärzten waren es 16 Prozent. Selbst im Fall von schweren operativen Eingriffen wie Herzerkrankungen empfehlen nur 48 Prozent der Befragten, eine Zweitmeinung einzuholen. „Deutschlands Ärzte müssen für das Wohl ihrer Patienten alle Möglichkeiten ausschöpfen und im Zweifel zum Zweitmeinungsverfahren raten“, sagt Dr. Thomas Wolfram, Geschäftsführer und Sprecher der Asklepios Kliniken Hamburg.

Bundesbürger zufrieden mit Ergebnis des Zweitmeinungsverfahrens

Die Vorteile des Zweitmeinungsverfahrens sind eindeutig. „Der Patient kann sich aufgrund der zweiten Meinung viel bewusster entscheiden, auch in Bezug auf alternative Behandlungsmöglichkeiten“, sagt Dr. Wolfram. Belegt wird dies auch durch frühere Ergebnisse einer Patienten-Befragung. So waren nahezu alle Bundesbürger, die schon einmal eine Zweitmeinung von einem anderen Arzt eingeholt haben, mit Ablauf und Ergebnis des Zweitmeinungsverfahrens zufrieden. 94 Prozent der Deutschen, die bislang noch keine zweite Meinung eingeholt haben, würden dies im Krankheitsfall machen oder zumindest erwägen.

„Die Ergebnisse zeigen klar, dass eine gesetzliche Verankerung des Zweitmeinungsverfahrens dringend notwendig ist“, sagt Dr. Wolfram. Das Zweitmeinungsverfahren ist Bestandteil des sogenannten Versorgungsverstärkungsgesetzes, das die Bundesregierung Ende Februar vorgestellt hat und in diesem Monat verabschiedet worden ist. Demnach erhält der Versicherte bei bestimmten mengenanfälligen, planbaren Eingriffen einen Anspruch auf die Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung. Der Bundesrat berät das nicht zustimmungspflichtige Gesetz am 10. Juli abschließend.

Nur 23 Prozent der Ärzte raten bei einem Bandscheibenvorfall zu einer zweiten Meinung

Abgesehen von einem Gesetz muss sich allerdings bei Medizinern ein Sinneswandel vollziehen. Denn nur wenige regen derzeit eine Zweitmeinung an. Selbst bei schweren Erkrankungen wie Schlaganfall empfehlen nur 43 Prozent der Ärzte ihren Patienten das Einholen einer zweiten Meinung. Bei akuten Erkrankungen wie einem Bandscheibenvorfall raten lediglich 23 Prozent der Ärzte zu dem Verfahren, dabei kommen hier eine Vielzahl alternativer Heilungsmethoden in Betracht.

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