Wer Fragen zu einem Produkt hat oder Grund zur Reklamation, findet auf vorverpackten Lebensmitteln eine Herstellerinformation. Diese Angabe informiert darüber, wer für die Sicherheit und Qualität des Produktes verantwortlich ist. Das kann der Hersteller selbst sein, aber auch der Verpacker oder ein Importeur, der in der Europäischen Union niedergelassen ist. Die Angabe muss so genau sein, dass ein Brief zugestellt werden könnte, so die Vorgabe der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung.

Die Herstellerangabe ist aber nicht unbedingt das Gleiche wie die geografische Herkunft eines Lebensmittels. Ein Hinweis auf die geografische Herkunft ist nur verpflichtend bei frischem Obst und Gemüse, frischem Fleisch von Rind, Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege sowie bei Fisch, Eiern, Honig, nativem Olivenöl und Biolebensmitteln mit EU-Bio-Logo. Auf abgepackten Tomaten steht dann beispielsweise „Ursprungsland: Spanien“, der Verpacker oder Importeur kann aber zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen sitzen. Seine Adresse muss ebenfalls auf der Packung stehen.
Wenn die Kunden ohne eine Ursprungsangabe einen falschen Eindruck von der Herkunft des Produktes bekämen, etwa weil eine Fahne oder eine länderspezifische Besonderheit auf der Packung abgebildet ist, dann ist ein Hinweis auf die geografische Herkunft zwingend. Bei einer italienischen Minestrone, die in Deutschland produziert wurde, muss beispielsweise zusätzlich der Hinweis „Herkunft: Deutschland“ stehen.

Nur in manchen Fällen lässt sich vom Hersteller auf den Ursprung der Ware schließen. Etwa bei der Direktvermarktung von hofeigenen Erzeugnissen wie hausgemachten Nudeln oder Brot aus eigenem Getreide. Doch auch hier müssen Herkunft und Herstellung der Ware nicht zu 100 % übereinstimmen. Wenn beispielsweise Konfitüren aus heimischen Früchten im hofeigenen Laden verkauft werden, dann muss der Zucker nicht zwingend aus der eigenen oder örtlichen Produktion stammen.

Dr. Christina Rempe, aid.de

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