Nur wenige Väter wissen, dass es Vater-Kind-Kuren gibt. Zahlen bestätigen das: Etwa 1200 Männer beantragten im Jahr 2014 eine Vater-Kind-Kur, aber rund 50 000 Frauen. Voraussetzung ist ein Attest vom Arzt. Gründe können Schlafstörungen, Überlastung, Rückenschmerzen oder chronische Krankheiten sein, berichtet das Apothekenmagazin „Baby und Familie“.

Kinder dürfen bis maximal 14 Jahre mitfahren. Antragsformulare gibt es bei der Krankenkasse und auch online. Die Beratungsstellen des Müttergenesungswerks und der Wohlfahrtsverbände informieren ausführlich zum Antrag und zur Klinikwahl. Wird der Antrag abgelehnt, kann Widerspruch eingelegt werden, der häufig erfolgreich ist.

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