In Nahrungsmitteln aus Deutschland sind häufig mehr Pestizidrückstände als erlaubt. Die amtliche Lebensmittelüberwachung ermittelte bei Stichproben mehr als 100 Überschreitungen zulässiger Höchstwerte. Gefunden wurde unter anderem der Wirkstoff Benzalkoniumchlorid in deutscher Säuglingsanfangsnahrung, eine Chemikalie, die zur Bekämpfung von Bakterien und Pilzen verwendet wird. Der Wirkstoff gilt als umweltgefährlich und ätzend. Bundesweit wurden innerhalb von einem Jahr 106 Mal Höchstgehaltüberschreitungen amtlich festgestellt. Das berichtet der SWR in seiner Fernsehdokumentation „betrifft: Das Gift auf unseren Feldern – Wie gefährlich sind Pestizide“.

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Der SWR beruft sich dabei auf eine Auflistung, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) exklusiv für den SWR erstellte. Untersuchungszeitraum war das Jahr 2013. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor. Daraus geht hervor, dass auch Kartoffeln, Feldsalat, Zwiebeln, Hühnereier, Roggen, Tafeltrauben und viele andere Lebensmittel aus Deutschland zu stark mit Pestiziden belastet waren. In Säuglingsanfangsnahrung wurden in drei verschiedenen Proben Überschreitungen nachgewiesen, in Honig gleich in zehn Proben.

Auch in Fleisch stellten die Kontrolleure Pestizidrückstände fest, die über den zulässigen Höchstwerten lagen. So fand die Lebensmittelüberwachung in Schweine- und Rindernieren Quecksilber aus Pflanzenschutzmitteln, ebenso in Schweineleber. Die größten Quecksilberkonzentrationen aus Pestizidanwendungen wurden in getrockneten Wildpilzen nachgewiesen. Die höchste gefundene Menge betrug 3,2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Pilze.

Karsten Hogardt vom BVL sagt dazu in der „betrifft“-Doku: „Was uns sicherlich allen Bauchschmerzen bereitet, nicht nur Ihnen, sondern auch den Behörden, ist, dass wir bei der Überwachung immer wieder feststellen, dass die Rückstandshöchstgehalte überschritten werden. Was mir keine Bauchschmerzen bereitet: Nicht jede Höchstmengenüberschreitung bedeutet eine Gefahr für den Verbraucher.“

Der Pestizidexperte Lars Neumeister, der auch Verbraucherzentralen zu Fragen bezüglich der Pflanzenschutzmittelrückstände berät, erklärt dagegen in „betrifft“, dass nach festgestellten Überschreitungen oft die Höchstmengen angehoben werden: „Häufig ist es so, dass die Behörden in dem Fall einen Antrag vom Hersteller dieser Pestizide bekommen und dann werden die Höchstmengen angehoben. Und nächstes Jahr hat man keine Höchstmengenüberschreitungen mehr und man hat keinen Ärger.“

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