Im November will der Bundestag über eine Gesetzesneuregelung zur Sterbehilfe entscheiden. Aktive Sterbehilfe, also die Tötung auf Verlangen, soll weiterhin verboten bleiben. Neu geregelt werden soll hingegen die Beihilfe zum Suizid. Die derzeitige rechtliche Lage ist für viele verwirrend, kaum jemand weiß genau Bescheid, was gegenwärtig erlaubt ist und was nicht. So ist nach einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Gesundheitsmagazins „Apotheken Umschau“ die große Mehrheit der Menschen in Deutschland (86,3 %) der Ansicht, Ärzten sei es nach ihrer Standesordnung verboten, unheilbar kranken, sterbewilligen Patienten ein tödliches Medikament zu verschaffen, das diese dann selbst einnehmen.

sterbehilfe

In den Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung heißt es aber lediglich: „Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe.“ – Die Regelung ist also nicht eindeutig. Nur jeder Fünfte (18,0 %) weiß zudem, dass die Hilfestellung Angehöriger zur Selbsttötung beispielsweise durch die Beschaffung und Bereitstellung tödlich wirkender Medikamente gegenwärtig nicht strafbar ist. Immerhin sind sich aber fast zwei Drittel der Männer und Frauen in Deutschland (63,4 %) darüber im Klaren, dass es erlaubt ist, medizinische Maßnahmen zum Lebensende zu begrenzen und Todkranke sterben zu lassen, sofern lebensverlängernde Maßnahmen medizinisch nicht mehr sinnvoll oder gegen den ausdrücklichen Patientenwillen sind.

Und jeder Zweite (47,4 %) weiß, dass Therapien der Sterbebegleitung zur Linderung von Schmerzen und Leiden, bei denen schmerzlindernde Verabreichungen von Mitteln unbeabsichtigt dazu führen können, dass Kranke schneller sterben, rechtlich zulässig sind. Grundlage für die Neuregelung zur Sterbehilfe im Bundestag sind jetzt vier fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe – sie reichen von der Forderung nach Straffreiheit bei der Suizidbeihilfe bis zu einer Verschärfung der Rechtslage mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Das neue Gesetz soll allen Betroffenen Klarheit bringen.

Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Gesundheitsmagazins „Apotheken Umschau“, durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 2.012 Frauen und Männern ab 14 Jahren.

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