Kliniken müssen Patienten, denen ein Medizinprodukt eingesetzt wurde, jetzt einen Implantat-Pass aushändigen, berichtet die „Apotheken Umschau“. Darin sind Typ und Seriennummer des eingepflanzten Teils vermerkt, etwa Knie- oder Hüftendoprothesen, Herzschrittmacher, Stents oder Brustimplantate. So können Krankenhäuser bei notwendigen Korrekturen oder bei Rückrufaktionen der Hersteller die betroffenen Patienten schneller ausfindig machen.

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