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Egal ob in der Arztpraxis oder in der Klinik – Patienten haben ein Recht darauf, ihre Akten oder Unterlagen einzusehen und als Kopie mit nach Hause zu nehmen. Gerade ältere Menschen fordern einen OP-Bericht oder die Ergebnisse ihrer Blutuntersuchung nicht selbstverständlich ein. Sie wollten es sich nicht mit dem Arzt verscherzen, schildert Frank Lepold vom Deutschen Patientenschutzbund im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. „Dabei geht es um nichts weniger als die eigene Gesundheit.“

Auf die Originale hat der Patient keinen Anspruch, aber auf Kopien oder elektronische Datenträger, die er bezahlen muss. Mindestens zehn Jahre lang müssten die Krankendaten aufbewahrt werden. Falls sich ein Arzt mal verweigert, sollten Patienten ihr Anliegen ein zweites Mal vortragen – möglichst schriftlich. „Verweisen Sie auf die bestehende Rechtslage“, empfiehlt Judith Storf, Patientenberaterin des Bielefelder Gesundheitsladens.

Bleibt die Anfrage ohne Erfolg, können sich Betroffene an unabhängige Patientenberatungsstellen oder die Bundesärztekammer wenden. Meist sind die Mediziner laut Storf aber kooperativ – weil das Vertrauen stimme, „und weil Ärzte wissen, dass das Recht aufseiten der Patienten ist“.

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