Damit eine Patientenverfügung ihren Zweck erfüllt, muss sie sehr konkret sein. „Sie sollte klar beschreiben, in welcher Krankheitssituation welche Therapien eingefordert oder abgelehnt werden“, sagt Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, im Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“. Laut Christiane Rock von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sollte man sich auf jeden Fall konkret zu drei Punkten äußern:
„Wann und in welchem Umfang Wiederbelebungsmaßnahmen, künstliche Ernährung und künstliche Beatmung erwünscht sind.“ Möchte jemand nur im Sterbeprozess auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten oder generell? „Hilfreich ist es, einen Extrazettel beizulegen, auf dem man seine Wertvorstellungen schildert und zum Beispiel ausführt, was ein lebenswertes Leben für einen persönlich ausmacht“, so Rock. Das hilft, bei Lücken in der Verfügung den mutmaßlichen Willen einer Person herauszufinden.
Bernd Zimmer, Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein, rät dringend, parallel zur Patientenverfügung auch eine Vollmacht in Gesundheitsangelegenheiten anzufertigen: „Eine Verfügung allein reicht nicht aus. Im Ernstfall brauche ich jemanden, der das, was ich verfügt habe, auch durchsetzt.“