Ältere oder schwer kranke Menschen sollten vor einem Wechsel der Krankenkasse neben Kriterien wie Extra-Leistungen, Höhe der Zusatzbeiträge, Erreichbarkeit und Service auch ihre aktuellen Therapien beachten. „Es kann sein, dass die neue Kasse eine laufende Behandlung erneut prüft“, sagt Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, im Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“.

„Es ist etwa möglich, dass das bekannte Medikament von der neuen Kasse nicht bezahlt wird und sie ein günstigeres Ersatzprodukt mit dem gleichen Wirkstoff bietet.“ Auch bei Windeln für Inkontinenz-Betroffene kann es erhebliche Unterschiede geben.

Vorsicht ist zudem bei von der Kasse geliehenen Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Rollatoren oder Pflegebetten geboten. „Diese sind Eigentum der Krankenkasse. Während die alte Kasse alles sofort abholt, kann es mit der Neulieferung dauern“, so Brysch.

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