Sprechstunde per Webcam in Deutschland? Noch gilt das Fernbehandlungsverbot: Der Arzt muss den Patienten unmittelbar sehen, um Diagnosen stellen zu können. Aber ab Mitte des Jahres vergüten Krankenkassen Videosprechstunden, wenn Patienten bereits bei dem Mediziner in Behandlung sind, berichtet das Tablet-Magazin „Apotheken Umschau elixier“ (Ausgabe vom 1. März 2017).

Die Deutschen sind Videosprechstunden nicht abgeneigt: In einer Umfrage gaben immerhin zwei Drittel der Teilnehmer an, sie gelegentlich nutzen zu wollen. Dass der persönliche Arztkontakt aber gänzlich entfällt, glaubt zum Beispiel der HNO-Arzt Dr. Lothar Bleckmann aus Kleve nicht.

Er kontrolliert den Genesungsfortschritt einiger Patienten schon jetzt per Videosprechstunde. „Selbst wenn eines Tages das Fernbehandlungsverbot fällt, muss ich als HNO-Arzt immer noch in Nase, Ohren und Mund schauen, um eine Diagnose zu stellen. Per Internet geht das nicht.“

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