Mit der andauernden Hitzewelle steigt auch die Unfallgefahr. Dehydrierung, Hitzschläge und eine starke Belastung des Kreislaufes – die Gründe sind vielfältig. So waren Unfälle, akute Herzerkrankungen und Schlaganfälle auch die häufigsten Alarmierungsgründe für einen Luftrettungseinsatz im ersten Halbjahr 2018, wie eine aktuelle Statistik der Deutschen Rettungsflugwacht zeigt. Schnelle Hilfe ist dabei das A und O. Die Stiftung Gesundheitswissen gibt daher Tipps, wie man helfen kann, Leben zu retten.

1. Jede Sekunde zählt

Ob in der Freizeit, am Arbeitsplatz oder im Straßenverkehr – wenn Menschen in Not geraten, ist schnelle Hilfe oft lebenswichtig. Etwa bei einem Herzstillstand: Ohne Reanimation sinkt nach Angaben der Stiftung Anästhesiologie die Überlebenschance pro Minute um ca. zehn Prozent. Bereits nach fünf Minuten ist es unwahrscheinlich, dass der Betroffene überlebt.

Selbst wenn im Ernstfall umgehend ein Notruf erfolgt, bis die Rettungskräfte eintreffen und eingreifen, vergeht meist wertvolle Zeit. Auch einfache Maßnahmen können lebensrettend sein. Daher sollte man zügig mit den Erste-Hilfe-Maßnahmen beginnen, die eigene Sicherheit dabei aber nicht vergessen.

Notfall – die wichtigsten Schritte im Überblick
– Notfallort sichern: Gefahren für sich und andere ausschließen
– Notruf absetzen
– Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten

2. Gefahren für sich und andere ausschließen

Wer im Notfall unüberlegt handelt, bringt möglicherweise sich und andere in Gefahr. Schlimmstenfalls entsteht zusätzlicher Schaden. Darum beginnt Erste Hilfe nicht mit Wiederbelebungs-Maßnahmen, sondern mit der eigenen Sicherheit. Sie erkennen einen Notfall? Bewahren Sie Ruhe und verschaffen sich einen Überblick: Was ist geschehen und welche Gefahren drohen? Der Selbstschutz hat Priorität. Nähern Sie sich Betroffenen erst, wenn es Ihnen gefahrlos möglich ist. So gilt zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall mit Verunglückten: Sichern und kennzeichnen Sie zunächst die Unfallstelle, warnen Sie andere Verkehrsteilnehmer, damit keine Folgeunfälle passieren.

3. Einen Notruf absetzen

Unter der europaweiten Notrufnummer 112 erreichen Sie die Rettungsleitstellen. Dort werden die Einsätze koordiniert. Damit die Rettungskräfte vorab alle relevanten Informationen erhalten, den Umfang der benötigten Maßnahmen einschätzen können und wissen, was sie am Unfallort erwartet, beantworten Sie am Telefon folgende Fragen:

Wo ist etwas passiert?
Was ist geschehen? Wie viele Verletzte gibt es?
Welche Verletzungen liegen vor?
Wer meldet den Unfall?

Warten Sie anschließend auf Rückfragen. Das Personal der Leitstellen ist geschult und wird Sie nicht allein lassen, bis Rettungskräfte eintreffen.

4. Erste Hilfe leisten – körperlich und seelisch

Im Notfall ist die Hilfsbereitschaft wichtiger als das Wissen um spezielle Hilfsmaßnahmen. Selbstverständlich bewirken Sie mehr mit höherer Kompetenz. Doch schon mit einfachen Mitteln können Sie feststellen, ob Lebensgefahr besteht und welche Hilfe benötigt wird. Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin in der Leitstelle der Notrufzentrale wird Ihnen am Telefon mit Instruktionen zur Seite stehen.

Ist das Opfer bewusstlos, reagiert also nicht auf lautes Ansprechen, atmet aber normal? Dann bringen Sie es in die stabile Seitenlage. Damit verhindern Sie, dass Flüssigkeiten wie Blut oder Erbrochenes in die Atemwege gelangen, an denen der Betroffene ersticken könnte. Überprüfen Sie anschließend regelmäßig die Atmung, bis Rettungskräfte eintreffen.

Können Sie hingegen keine oder nur eine unregelmäßige Atmung (Schnappatmung) feststellen, deutet das auf einen Herzstillstand hin. Ein Versagen der Pumpfunktion des Herzens führt unbehandelt unweigerlich auch zum Kreislaufstillstand. Es wird kein Blut mehr durch den Körper gepumpt – das Opfer schwebt in akuter Lebensgefahr. Dieser Zustand ist nur für sehr kurze Zeit umkehrbar. Beginnen Sie daher sofort mit den Wiederbelebungsmaßnahmen. Diese umfassen Herzdruckmassage und Beatmung. Ungeschulte Laien, die sich keine Beatmung zutrauen, können auch helfen, indem sie ausschließlich die Herzdruckmassage durchführen.

Beginnen Sie mit der Herzdruckmassage. Die richtige Frequenz liegt bei 100- bis 120-mal Drücken pro Minute. Um sie einzuhalten hilft es, wenn Sie im Kopf still den Pop-Hit „La Macarena“ oder „Stayin‘ Alive“ mitsingen. Das hat eine Studie der Europäischen Gesellschaft für Anästhesiologie an der Universität Barcelona ergeben. Die Herzdruckmassage erfolgt im stetigen Wechsel mit der Beatmung: 30x Drücken, 2x Beatmen. In der Praxis zeigt sich aber, dass einige Menschen insbesondere bei der Beatmung unsicher sind. Noch einmal: Ehe Sie gar nicht helfen, können Sie auch nur die Herzdruckmassage durchführen. Beenden Sie die Reanimation erst, wenn Sie eindeutige Lebenszeichen feststellen oder Rettungskräfte übernehmen.

Zur Ersten Hilfe gehören auch psychologische Maßnahmen. Personen, die nach einem Unfall unverletzt wirken, stehen häufig unter Schock und gefährden sich durch unreflektiertes Verhalten womöglich selbst. Sie können viel bewirken, indem Sie Betroffene ansprechen und beruhigen, sie außerhalb des Gefahrenbereichs bringen und ihren Zustand überwachen bis professionelle Helfer vor Ort sind.

5. Fähigkeiten regelmäßig auffrischen

Ein Notfall kann jederzeit eintreten. Wer darauf vorbereitet ist, kann wirksam helfen. Doch viele Menschen in Deutschland besitzen nur lückenhafte Erste-Hilfe-Kenntnisse. In einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Asklepios Kliniken schätzte weniger als jeder Vierte (23 Prozent) seine Fähigkeiten als „gut“ ein. Bei der Hälfte der Befragten lag der letzte Kurs mindestens zehn Jahre zurück. Falls dies auch auf Sie zutrifft und Sie Ihre Kenntnisse erweitern oder auffrischen möchten: Rettungsdienste wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter oder der Malteser Hilfsdienst bieten regelmäßig Kurse an und empfehlen, diese alle zwei bis drei Jahre zu wiederholen.

Wichtige Rechtsfragen zur Ersthilfe

Muss ich helfen?

Ja. Wer im Notfall keine Hilfe leistet, obwohl es erforderlich und gefahrlos möglich wäre, macht sich laut §323c Strafgesetzbuch wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Es drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen. Allerdings: Falls sich Laien für die Hilfeleistung in erhebliche Gefahr begeben müssten, ist die Pflicht zu helfen mit dem Absetzen eines Notrufs erfüllt.

Drohen mir bei Fehlern rechtliche Konsequenzen?

Wer Erste Hilfe leistet und dabei nicht grob fahrlässig handelt oder Betroffene vorsätzlich verletzt, haftet nicht für dadurch entstandene Schäden. Ein gerettetes Leben ist wichtiger als eine gebrochene Rippe, zerschnittene Kleidung oder eine eingeschlagene Scheibe. Deshalb werden Ersthelfer nicht für Verletzungen oder Sachschäden haftbar gemacht, die durch Hilfeleistung entstehen.

Wer haftet, wenn mir etwas passiert?

Ersthelfer, denen durch die Hilfeleistung Eigenschaden entsteht, haben Anspruch auf Schadensersatz. Unvermeidbare Sachschäden, z.B. Schäden an der Kleidung infolge der Ersten-Hilfe-Leistung, können bei der Haftpflichtversicherung des Verunglückten geltend gemacht werden. Bei körperlichen Schäden des Ersthelfers, die durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen verursacht werden, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Ansprechpartner sind in aller Regel die Unfallkassen der Bundesländer. Bei Arbeits- oder Wegeunfällen kann dies auch der Unfallversicherungsträger des Arbeitgebers sein.

Wo kann ich mich zur Rechtslage erkundigen?

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet eine Broschüre mit ausführlichen Informationen zu Rechtsfragen bei Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer an, die auch online heruntergeladen werden kann: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/10852-ehl.pdf

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