Deutschland droht erneut juristischer Ärger mit Europa. Wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet, bemängelt die Brüsseler Generaldirektion für Landwirtschaft die Haltung der Elterntiere von Bio-Legehennen und empfiehlt der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einzuleiten. Die wertvollen Elterntiere haben demnach in einigen Bundesländern keinen Zugang zu Freiland. Das schreibt die entsprechende EU-Verordnung nach Sicht der Brüsseler Behörde aber für Bio-Hühner vor – auch für die Elterntierfarmen, deren Hühner ausschließlich Bruteier produzieren, aus denen die späteren Bio-Legehennen schlüpfen. Deutschland verstößt in diesem Punkt gegen die Verordnung, lautet das Fazit der Generaldirektion zum Abschluss der mehrjährigen Untersuchung, so die „NOZ“ unter Berufung auf entsprechende Dokumente. Nun muss die Kommission darüber entscheiden, ob sie ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet. An deren Ende könnte Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt werden. Es drohen hohe Geldbußen.

Auf Anfrage der „NOZ“ wollte sich die Kommission unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht weiter äußern. Das Bundeslandwirtschaftsministerium teilte dem Blatt mit, die in Tierhaltungsfragen zuständigen Bundesländer hätten aufgrund der Kritik aus Brüssel entsprechende Maßnahmen getroffen. Das Agrarministerium in Nordrhein-Westfalen erklärte, in dem Bundesland hätten 70 Prozent der insgesamt 52.000 Elterntiere im Land keinen Grünauslauf. NRW zählt neben Mecklenburg-Vorpommern zu den Bundesländern, die von der Generaldirektion kritisiert werden. Das Agrarministerium in Niedersachsen erklärte, die 18.000 Elterntiere im Land hätten Zugang zu Freiland.

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