Um Patienten mit chronischen Schmerzen den Zugang zu Cannabis zu erleichtern, fordern verschiedene Experten, das bisherige Verfahren kritisch zu prüfen. „Der Arbeitsaufwand für den behandelnden Arzt bei einem Kostenübernahmeantrag ist nicht vertretbar angesichts der Tatsache, dass man erst nach einem etwa dreimonatigen Testlauf sagen kann, ob der Schmerzpatient überhaupt von einem Cannabis-Medikament profitiert“, sagt Professor Matthias Karst am Rande des Deutschen Anästhesiecongresses in Leipzig. Er ist Facharzt für Spezielle Schmerztherapie und Leiter der Schmerzambulanz der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin in Hannover. Karst plädiert dafür, Anträge auf Kostenübernahme, wenn überhaupt, erst dann anzufordern, wenn feststeht, dass eine Behandlung auch fortgeführt wird.

Seit März 2017 ist die Verordnung von medizinischem Cannabis auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung nach Genehmigung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse möglich. Viele Anträge auf Kostenübernahme werden jedoch abgelehnt. „Oft liegt es daran, dass aus den Anträgen kein Grund für die Behandlung mit Cannabis hervorgeht und auch Unsicherheit über die Angemessenheit dieser Behandlung bei einem bestimmten Patienten besteht. Allerdings mache ich die Erfahrung, dass auch sehr gut begründete Anträge abgelehnt werden“, berichtet Professor Frank Petzke. Er arbeitet als Geschäftsfeldleiter Schmerzmedizin an der Klinik für Anästhesiologie in Göttingen.

Was die Wirksamkeit von medizinischem Cannabis betrifft, ist die Forschung bisher nur in einigen Anwendungsbereichen aussagefähig. „Eine Metaauswertung von Studien zu neuropathischen Schmerzen zeigt, dass von zehn behandelten Patienten einer eine gute Schmerzlinderung erlebt“, sagt Petzke. Dies sei aber ohnehin kein sinnvolles Prüfkriterium, wenn es darum ginge, geeigneten Patienten einen Behandlungsversuch zu ermöglichen. Hier müsse eine Initiative des Gesetzgebers alle Interessengruppen zusammenbringen, um Verbesserungen zu überlegen. Entsprechende Vorstöße gab es bereits von den Bundestagsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

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