Knapp die Hälfte der Betriebe in Deutschland blendet offenbar die Gefahren von Sucht am Arbeitsplatz aus. Jeder zweite Arbeitnehmer (49 Prozent) gibt an, dass er in seinem Betrieb keine Unterweisung oder Hinweise über die Gefahren von Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz erhalten hat. Dies zeigt eine aktuelle bundesweite DEKRA Umfrage durch das Institut forsa. Jeder Dritte kennt Kollegen, die während der Arbeitszeit Alkohol trinken. Dabei gibt es gegen Suchtgefahren im Job und die Folgen von Sucht erfolgversprechende Konzepte

Etwa vier Millionen Erwerbstätige in Deutschland haben nach Angaben von Krankenkassen einen riskanten Alkoholkonsum, der in Krankheit oder Abhängigkeit münden könnte. Rechnerisch ist das fast jeder zehnte Arbeitnehmer. Rund 160.000 Berufstätige sind vermutlich alkoholabhängig. Im Auftrag der Expertenorganisation DEKRA hat forsa im Vorfeld der Arbeitsschutzmesse A+A in Düsseldorf (5. – 8. November 2019) repräsentativ 1.003 Beschäftigte – Angestellte, Arbeiter und Beamte – zum Thema Sucht am Arbeitsplatz befragt.

Über ein Drittel (36 Prozent) der Befragten gab an, dass es bei ihnen im Betrieb ihres Wissens Kollegen gibt, die während der Arbeitszeit Alkohol trinken. 11 Prozent sagten sogar, dass es Kollegen gibt, die das regelmäßig tun. 25 Prozent geben an, dass Kollegen gelegentlich während der Arbeitszeit Alkohol trinken – etwa zu bestimmten Anlässen. Dass in ihrem Betrieb ihres Wissens keiner der Kollegen während der Arbeitszeit Alkohol trinkt, geben immerhin 53 Prozent der Befragten an. Knapp die Hälfte (49 Prozent) sagt, dass das Thema Alkohol und Drogen bei Unterweisungen nicht thematisiert wird.

„Alkohol bei der Arbeit und Sucht sind in den Firmen Tabuthemen“, sagt Dr. Karin Müller, Leiterin des Bereichs Mensch & Gesundheit bei DEKRA. „Vorgesetzte scheuen sich meist, das Thema aktiv anzugehen, obwohl Sucht die Arbeitsleistung der Mitarbeiter mindert und die Gefahr von Arbeitsunfällen erhöht.“ DEKRA rät deshalb Unternehmen, im Rahmen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) Führungskräfte und Mitarbeiter präventiv für einen professionellen Umgang mit dem Problem Sucht zu schulen und zu sensibilisieren. Zudem können über eine betriebsärztliche Betreuung Hilfsangebote unterbreitet werden.

„Es gibt leider auch Arbeitsbedingungen mit ungesundem Stress, die Sucht befördern können“, betont DEKRA Psychologin Dr. Karin Müller. Hier ist der Arbeitgeber in der Pflicht, im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen psychischen Gefährdungsbeurteilung ungesunde Arbeitsbedingungen zu identifizieren und positiv zu verändern.

Bei 55 Prozent der von forsa im Auftrag von DEKRA Befragten ist der Genuss von Alkohol im Betrieb während der Arbeitszeit generell nicht gestattet. 36 Prozent sagen, der Alkoholgenuss sei nur zu bestimmten Anlässen wie Geburtstagsfeiern oder Jubiläen während der Arbeitszeit erlaubt. Nur eine Minderheit von 3 Prozent der Befragten gab an, dass der Genuss von Alkohol bei ihnen im Betrieb während der Arbeitszeit generell erlaubt sei.

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