Apotheken meldeten 2019 an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) mehr Qualitätsmängel und Nebenwirkungen von Arzneimitteln als jemals zuvor. Die AMK erhielt 10.782 Spontanberichte aus 5.274 verschiedenen Apotheken ein. „Die Apothekerinnen und Apotheker leisten zusammen mit der AMK somit einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit und damit der Patientensicherheit“, sagt Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK.

Zu Verdachtsmeldungen zu Qualitätsmängel bei Arzneimitteln gingen rund 7.700 Meldungen ein. Sie bezogen sich auf Verpackungsfehler, galenische Mängel oder mechanische Defekte wie etwa nicht funktionierende Insulinpens.

Knapp 3.000 Meldungen gingen zu Nebenwirkungen bzw. unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) ein, wovon rund 1.100 aufgrund ihrer Klassifikation der Art oder Schwere eine dringende Eilbedürftigkeit aufwiesen. Damit machten die Meldungen zu UAW rund 29 Prozent aller Berichte aus. 7 Prozent der UAW-Meldungen wurden im Zusammenhang mit einer Arzneimittelsubstitution gemeldet, also dem Austausch des verordneten Arzneimittels zum Beispiel durch ein Rabattarzneimittel der entsprechenden Krankenkasse.

Die AMK begutachtete zudem etwa 1.600 eingesandte Muster. Bei etwa einem Fünftel der Muster veranlasste die AMK zusätzlich eine Untersuchung im Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e. V. (ZL).

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