Während der Corona-Pandemie zum Arzt gehen – und das mit einem kerngesunden Kind? Der Spitzenverband der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung überlässt diese Entscheidung neuerdings den Eltern: Die Vorsorgetermine für Kinder ab der U6 (10. bis 12. Lebensmonat) sind teilweise und bis auf Weiteres aufgehoben und können bis drei Monate nach Beendigung der epidemischen Lage nachgeholt werden. Für Dr. Burkhard Rodeck, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, birgt diese Regelung jedoch Gefahren. „Wir wissen ganz genau, dass es für Kinder von Nachteil sein kann, Vorsorgeuntersuchungen zu verzögern“, sagt er im Interview mit dem Apothekenmagazin „Baby und Familie“. „Denn Erkrankungen werden dann erst spät erkannt und folglich spät behandelt.“ Ein Risiko, das Eltern mit ihrem Kinderarzt genau abwägen müssen.

Impftermine auch während der Pandemie wahrnehmen

Als aktuelles Beispiel zeigt Covid-19 beispielhaft, was Erkrankungen beim Menschen auslösen können. Früher galten Diphterie oder Polio als solche lebensbedrohlichen Krankheiten – heute erkennt sie keiner mehr als Gefahr, weil sie durch Impfungen verhindert werden. Für Rodeck ist es daher wichtig, die Impftermine auch in Corona-Zeiten nicht zu verschieben und zum vorgesehenen Zeitpunkt durchzuführen. Dasselbe gilt für die Untersuchung der Sprachentwicklung. Im Alter von zwei und drei Jahren wird bei der U7 und U7a jeweils ein gewisser Wortschatz bei den Kindern überprüft. „Wenn sie diesen nicht haben, müssen wir untersuchen, woran das liegt, und gegebenenfalls eine spezifische Therapie einleiten“, sagt der Kindermediziner. Je später behandelt wird, desto schwieriger wird es für das Kind.

Keine Terminverschiebungen für junge Kinder bis zur U5

Wenn Eltern Zweifel haben, ob sie den Besuch beim Kinderarzt aufschieben sollten, rät Rodeck dazu, in der Praxis nachzufragen. Idealerweise gibt es Sondertermine, an denen nur Vorsorgetermine stattfinden. Zudem gibt es in der Regel Vorkehrungen, damit sich kranke und gesunde Kinder nicht in die Quere kommen. Für junge Kinder bis zur U5 gilt: Die Termine gilt es auf jeden Fall so einzuhalten, wie sie vorgesehen sind – selbst unter kompletten Lockdown-Bedingungen.

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