Mehr als 4 Jahre nach Inkrafttreten des „Cannabis-als-Medizin-Gesetzes“ fällt die Bilanz gemischt aus. Neben den unstrittigen, zahlreichen positiven Entwicklungen sind verschiedene, vom Gesetzgeber 2017 beabsichtigte, Veränderungen nach wie vor nicht eingetreten. In einem gemeinsamen Positionspapier fordern daher Abgeordnete des Bundestages gemeinsam mit Mediziner*innen und Suchtforscher*innen Nachbesserungen am Gesetz.

Dieses wurde im Jahr 2017 verabschiedet und erlaubt es seitdem niedergelassenen Ärzt*innen THC-haltige Medikamente zu verschreiben. Seit dem Jahr 2017 wurden über 70.000 Kostenübernahmeanträge an die Krankenkassen gestellt. Davon wurden aber nur knapp 60 Prozent genehmigt. Derzeit erhalten ca. 80.000 Menschen in Deutschland eine cannabisbasierte Therapie, was nur 0,1 Prozent der Bevölkerung entspricht. Länder wie Israel und Kanada liegen bei 1 Prozent. Daraus kann aber mitnichten geschlussfolgert werden, dass in Deutschland weniger Patient*innen auf die Medikamente angewiesen wären.

„Das Gesetz hat zwar dazu geführt, dass einige Menschen in Deutschland die dringend benötigten Cannabismedikamente nun erhalten können, aber es bleibt deutlicher Nachbesserungsbedarf. Immer noch muss Deutschland die Cannabismedikamente importieren, anstatt Sie selber herzustellen. Diese Tatsache führt dazu, dass die Kosten fast drei Mal so hoch sind wie in anderen Ländern. Das ist eine unnötige Belastung für Krankenkassen und Patienten.“, konstatiert der Suchtforscher und Mit-Autor des Positionspapiers Prof. Dr. Heino Stöver.

„Der hohe Preis und bürokratische Aufwand hindert Ärzte oft zusätzlich an der Verschreibung einer notwendigen Cannabistherapie. Immer wieder weisen Krankenkassen die Ärzt*innen auch auf das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot hin, wenn diese ihren Patient*innen eine cannabisbasierte Medikation ermöglichen. Sie erzwingen so eine immer restriktivere Verschreibungspolitik und verwehren vielen den Zugang zu den wichtigen Medikamenten. In der Konsequenz sehen wir eine dramatische medizinische Unterversorgung mit cannabisbasierten Medikamenten. Die strafrechtliche Verfolgung von Patient*innen kommt oft erschwerend hinzu.“, so Prof. Dr. Stöver weiter.

„Wir fordern daher die Abschaffung des Genehmigungsvorbehaltes der Krankenkassen bei der Verschreibung von cannabis-basierten Medikamenten. Auch die Regressandrohungen gegenüber Ärzt*innen sind zu unterlassen. Außerdem dürfen Sucht- und andere psychiatrische Erkrankungen nicht zu einer generellen Verweigerung der Kostenübernahme führen. Weiterhin muss die klinische Forschung im Bereich der „Cannabis-Medizin“ durch den Bund gefördert werden. Die restriktive Politik ist derzeit einer politischen Ideologie geschuldet und nicht evidenzbasiert. Wir setzen uns daher dafür ein, dass sich die Gesundheitspolitik in diesem Bereich an konkreten Forschungsergebnissen und dem Wohl der Patient*innen orientiert, nicht an wirtschaftlichen Interessen der Krankenkassen und konservativen politischen Überzeugungen.“, fasst Prof. Dr. Stöver zusammen.

Das gemeinsame Positionspapier von u.a. Dirk Heidenblut, MdB, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, MdB, Niema Movassat, MdB, Dr. Wieland Schinnenburg, MdB, Prof. Dr. Kirsten R. Müller-Vahl und Dr. Ingo Ilja Michels finden Sie hier verlinkt.

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