Patientenverfügung – auch im Heim uneingeschränkt gültig

In den vergangenen Jahren ist lebhaft über die Patientenautonomie am Lebensende gestritten worden. Dies führte dazu, dass sich der Bundesgerichtshof (BGH) mehrfach zu den maßgeblichen Rechtsfragen geäußert hat und schließlich der Gesetzgeber in § 1901a ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für klarstellende Vorschriften zur Patientenverfügung und deren Umsetzung beigetragen hat.