Wenig Grenzen für die Arzthelferin

Ohne Helferinnen könnte kaum ein Arzt seine Praxis führen. Wenn die „medizinische Fachangestellte“, so die Berufsbezeichnung, das Vertrauen des Arztes besitzt, darf sie ihm eine Vielzahl an medizinischen Maßnahmen abnehmen. Eine verbindliche Liste mit Leistungen, die Helferinnen durchführen dürfen, existiert nicht – weder in einem Gesetzbuch noch in der Berufsordnung, berichtet die „Apotheken Umschau“.