Blutzuckerteststreifen: Neuregelung betrifft jeden achten Diabetiker

Seit 1. Oktober können Blutzuckerteststreifen für Typ-2-Diabetiker nur noch dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, wenn die Stoffwechsellage instabil ist. Etwa jeder vierte medikamentös behandelte, nicht-insulinpflichtige Diabetiker bekam bislang Blutzuckerteststreifen verordnet. Blutzuckerteststreifen sind zur Therapiekontrolle und -einstellung wichtig, auch weil mit ihnen drohende Unterzuckerungen erkannt und verhindert werden können.