Bundesrat stimmt Neuregelungen bei Betäubungsmitteln, Arzneimittelverschreibung und Haftungsfragen bei Kasseninsolvenz zu

Mit der 24. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften werden die in Kräutermischungen wie „Spice“ und vergleichbaren Produkten festgestellten synthetischen Cannabinoide „CP-47,497-Homologe“ und „JWH-018“ jetzt dauerhaft dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Damit ist auch künftig jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz dieser Stoffe nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) untersagt.