Mit der 24. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften werden die in Kräutermischungen wie „Spice“ und vergleichbaren Produkten festgestellten synthetischen Cannabinoide „CP-47,497-Homologe“ und „JWH-018“ jetzt dauerhaft dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Damit ist auch künftig jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz dieser Stoffe nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) untersagt.