Coronavirus-Infektion kann als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden

Eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 kann von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) als Berufskrankheit anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist ein intensiver berufsbedingter Kontakt des oder der Versicherten zu einer oder mehreren infizierten Personen, etwa bei Reinigungskräften im medizinischen Bereich. In begründeten Einzelfällen kann eine Ansteckung mit dem Coronavirus auch als Arbeitsunfall anerkannt werden.

Covid-19: Pharma forscht

Die Pharmaindustrie kämpft mit den Waffen der Forschung gegen das neue Coronavirus und der damit verbundenen Atemwegsinfektion Covid-19. Mehrere verschiedene Behandlungsansätze werden momentan getestet. Ansätze bieten auch bereits begonnene Forschungsprojekte gegen Lungenkrankheiten wie MERS oder virale Krankheiten wie Ebola. Auch an Impfstoffen wird geforscht. Für allzu großen Optimismus ist es noch zu früh. Doch die […]