Worauf man bei Verträgen mit Fitness-Studios achten sollte

Gute Idee, regelmäßig ins Fitness-Studio zu gehen. Aber lange Mindestlaufzeiten, ungünstige Kündigungsfristen und automatische Vertragsverlängerungen können den Spaß am Sport verderben. „Fristlos kündigen geht nur, wenn ein Arzt attestiert, dass man keinen Sport mehr treiben kann“, erklärt Miriam Rusch-Rodosthenous, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW, in der „Apotheken Umschau“.

Im Kampf gegen den Winterspeck – Worauf bei Verträgen mit Fitness-Studios zu achten ist

Die Weihnachtszeit ist vorbei, nur die Waage erinnert noch an Braten, Plätzchen und Punsch. Der Vorsatz, im neuen Jahr mehr Sport zu treiben, führt ins nächste Fitness-Studio und schnell ist ein Vertrag unterschrieben – häufig zu einem hohen Jahresbeitrag. Doch was tun, wenn die anfängliche Euphorie schwindet und der geschlossene Vertrag zur Last wird?