Mrz 08
In Deutschland haben mehr Frauen als Männer für den Krankheitsfall eine so genannte Patientenverfügung verfasst. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag der “Apotheken Umschau” herausgefunden. Demnach hat jede fünfte Frau (19,2 %) festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht werden, oder ob sie unterlassen werden sollen – für den Fall, dass sie ihren eigenen Willen einmal nicht mehr kund tun kann.
Weiterlesen »
Dez 01
Wer eine Patientenverfügung verfasst, sollte auch an eine Vorsorgevollmacht denken. Denn die legt fest, wer für den Fall, dass man selbst keine Entscheidung mehr fällen kann, die Anweisungen der Patientenverfügung durchsetzen soll. Auch die Entscheidung über finanzielle, rechtliche und andere persönliche Belange können in der Vorsorgevollmacht einer Person des Vertrauens übertragen werden. Eltern, Partner oder Kinder sind keineswegs automatisch dazu berechtigt.
Weiterlesen »
Nov 02
Jeder achte Bundesbürger (12,5 %) will bei seiner Betreuung im Krankheits- oder Pflegefall nichts dem Zufall überlassen. Jeder Zehnte (10,2 %) gibt bei einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des “Senioren Ratgeber” auch an, er hätte in einer so genannten Betreuungsverfügung festgelegt, welche konkrete Person von einem Vormundschaftsgericht als Betreuer eingesetzt werden sollte, falls man einmal wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Einige Befragte haben sogar festgelegt, welche Menschen sie auf keinen Fall an ihrem Pflegebett sehen möchten: Jeder 13. der Bürger (7,7 %), die eine Betreuungsverfügung erstellt haben, haben für sich ausdrücklich vermerken lassen, welche Personen einmal “keinesfalls” die Verantwortung für sie übernehmen sollen.
Weiterlesen »
Sep 01
Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: “Ich bin sehr froh, dass nun endlich Rechtssicherheit besteht. Menschen müssen in allen Phasen ihres Lebens selbstbestimmt entscheiden können. Mit dem Gesetz ist sicher gestellt, dass der Wille der Patientin oder des Patienten auch dann entscheidend ist, wenn sie oder er sich nicht mehr selbst äußern kann.”
Weiterlesen »
Aug 14
Am 1. September 2009 tritt das neue Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft. Mit dieser schriftlichen Anordnung kann jeder vorab festlegen, was geschehen soll, wenn er nach einem Unfall oder bei einer schweren Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen selbst zu äußern. Oft geht es dabei um die Frage, ob lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Ernährung oder künstliche Beatmung in bestimmten Fällen beendet werden sollen. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläutert die Regelungen des neuen Gesetzes.
Weiterlesen »
Hier sind weitere interessante Themen...
Adipositas ist keine psychische Störung on May 15th, 2009
Wenn jeder Gang in die Stadt zum sozialen Spießrutenlauf wird, dann ist der Leidensdruck enorm.
Die Einsicht unter Ärzten wächst, aus Fehlern zu lernen on October 19th, 2009
Immer mehr Ärzte sind bereit, sich ihren Fehlern zu stellen.
Bei Stress und Sorgen: Magnesium-Mangel gefährdet das Herz on January 22nd, 2010
Zeit- und Leistungsdruck sitzen ständig im Nacken: Schnell von einem Termin zum nächsten jagen, dabei alle Aufgaben perfekt erledigen und auch im Privatleben allen Erwartungen gerecht werden.
Viele Frauen, die an Bluthochdruck leiden, hören nicht auf die Empfehlungen ihres Arztes - Männer etwas achtsamer on December 14th, 2009
Bei fast jeder fünften Frau in Deutschland (19,0 %) wurde Bluthochdruck diagnostiziert.
Gesund älter werden - 9. Deutscher Seniorentag gibt Anregungen on May 26th, 2009
„Dass wir älter werden, darauf haben wir keinen Einfluss, aber wie wir älter werden, das liegt auch in unserer Hand“, sagt Prof.
Jul 11
In einer gesetzlich abgesicherten Patientenverfügung sollte nach Ansicht der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) auch die Entscheidung über eine mögliche Organspende geregelt werden. „Wer in einer Patientenverfügung seinen Willen dazu formuliert, in welchen Situationen das eigene Leben im Falle einer schweren Krankheit nicht mehr künstlich verlängert werden darf, sollte auch an das Leben anderer Menschen denken, indem er einer Organspende ausdrücklich zustimmt und dies schriftlich festhält,“ erklärt Dr. Thomas Beck, Kaufmännischer Vorstand der DSO.
Weiterlesen »
Jun 26
Jeden kann es treffen: Unfähig sich zu artikulieren, vielleicht ohne Bewusstsein, eine unvorhersehbare, langwierige Krankheit. Per Patientenverfügung kann jeder festlegen, was im schlimmsten Fall geschehen soll. Doch die meisten Deutschen verzichten darauf – sie vertrauen ihrem Umfeld, wollen bis zuletzt kämpfen, oder haben sich einfach noch nicht mit dem Thema beschäftigt. Das zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen GfK-Umfrage im Auftrag der “Apotheken Umschau”. Mehr als acht von zehn Deutschen (82,2%) haben bisher keine solche Verfügung verfasst. Nach den Gründen dafür befragt, sagen von diesen die meisten (86,2%), dass sie im Ernstfall auf ihre Angehörigen vertrauen.
Weiterlesen »
Jun 19
Der Deutsche Bundestag hat gestern eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen verabschiedet. “Lobenswert ist sicherlich die intensive Auseinandersetzung der Parlamentarier und das Ringen um eine gesetzliche Verankerung der Patientenverfügung”, betonte Kolping-Bundespräses Ottmar Dillenburg in Köln. “Der Umgang mit der Würde des Menschen von der Geburt bis zum Lebensende bleibt allerdings eine gesellschaftliche Fragestellung, an der alle für unser Gemeinwesen Verantwortlichen weiter intensiv arbeiten müssen.” Dies lasse sich durch eine gesetzliche Regelung allein nicht lösen.
Weiterlesen »
Jun 19
Der Deutsche Bundestag hat gestern eine Entscheidung zugunsten der Patienten getroffen. Die Regelung zur Patientenverfügung stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Patienten. Das schafft endlich Rechtssicherheit für Patienten, Angehörige und Ärzte. Die Bürgerinnen und Bürger können jetzt sicher sein, dass ihre sorgfältig verfasste Patientenverfügung respektiert und beachtet wird.
Weiterlesen »
Jan 22
“Patientenverfügungen sind verbindlich, wenn sie eindeutig formuliert sind. Der Arzt ist daran gebunden, auch wenn er anderer Meinung ist. Das gilt schon heute, auch ohne Gesetz. Wir brauchen deshalb kein detailliertes Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Wenn die Politik nun trotzdem den Versuch unternimmt, die bestehende Rechtslage mit komplizierten Formulierungen zu überfrachten, wird mehr Verwirrung gestiftet als Klarheit geschaffen.
Weiterlesen »
Letzte Kommentare