Privater Pillenhandel im Netz ist gefährlich für Verkäufer und Kunden

Bieten Privatpersonen überschüssige oder nicht benötigte rezept- oder apothekenpflichtige Arzneimittel über Online-Kleinanzeigen zum Kauf an, machen sie sich strafbar. „Nur zugelassene Versandapotheken dürfen Arzneimittel im Internet vertreiben“, sagt der auf Arzneimittelrecht spezialisierte Münchner Anwalt Thomas Bruggmann im Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“. „Alle anderen verstoßen gegen das Arzneimittelgesetz und riskieren Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu […]