Therapieangebote und Wiedereingliederungshilfen für Menschen mit Schädelhirnverletzungen

Deutschland braucht bessere Therapieangebote und Wiedereingliederungshilfen für Menschen mit Schädelhirnverletzungen. Dazu muss aus dem Sozialgesetzbuch IX, das die Rehabilitation regelt, verbindliches Recht werden – ein sogenanntes Teilhabesicherungsgesetz, dass es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, ihre Ansprüche vor den Sozialgerichten einzuklagen. Zudem fordern Mediziner, Psychologen, Patienten mit Schädelhirnverletzungen und ihre Angehörigen, ambulante Rehabilitationsangebote flächendeckend auszubauen.