Implantat-Pass jetzt Pflicht

Kliniken müssen Patienten, denen ein Medizinprodukt eingesetzt wurde, jetzt einen Implantat-Pass aushändigen, berichtet die „Apotheken Umschau“. Darin sind Typ und Seriennummer des eingepflanzten Teils vermerkt, etwa Knie- oder Hüftendoprothesen, Herzschrittmacher, Stents oder Brustimplantate. So können Krankenhäuser bei notwendigen Korrekturen oder bei Rückrufaktionen der Hersteller die betroffenen Patienten schneller ausfindig machen.

Mit Schrittmacher fliegen

Tragbare Metalldetektoren, wie sie bei Sicherheitskontrollen an Flughäfen verwendet werden, stören die Funktion von Herzschrittmachern nicht, berichtet das Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“. Das betreffe auch implantierte Defibrillatoren (ICD), wie deutsche und griechische Forscher in einer Studie nachgewiesen haben. Fest installierte Sicherheitsschleusen wurden nicht untersucht.