Kassenleistungen nicht selbst bezahlen

Gesetzlich Krankenversicherte sollten beim Arzt nicht vorschnell für eine Behandlung bezahlen. Selbst wenn es sich um eine Leistung handelt, deren Kosten die Kasse normalerweise übernimmt, wird das Geld in der Regel nicht nachträglich erstattet, warnt die „Apotheken Umschau“ unter Berufung auf die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Patienten müssen lediglich vierteljährlich die Praxisgebühr von zehn Euro entrichten.