Bayern hat am 17. Juni 2008 die angekündigte Bundesratsinitiative zum Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln beschlossen. Auch das Thema der Arzneimittelsicherheit wird in diesem Zusammenhang immer wieder ins Spiel gebracht. Als Begründung nannte Ministerpräsident Günter Beckstein: „Mit unserer Initiative sichern wir die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Medikamenten und tragen zugleich zum Erhalt unserer mittelständisch geprägten Apothekenlandschaft bei.“

Arzneimittelsicherheit und flächendeckende Versorgung

Ich möchte die beiden Punkte flächendeckende Versorgung der Bevölkerung und Arzneimittelsicherheit als Hauptgründe für eine derartige Initiative genauer betrachten.

Seit 2004 ist in Deutschland der Versandhandel mit Arzneimitteln möglich. Damals wurde der Versandhandel zugelassen, um unter anderem den Anliegen chronisch Kranker, Berufstätiger und der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in ländlichen Gebieten entgegenzukommen. Mittlerweile besitzen 1.800 Apotheken in Deutschland eine derartige Versandhandelserlaubnis. Hinter jeder dieser Versandapotheken steht eine stationäre in Deutschland zugelassene Apotheke. Für deutsche Versandapotheken gelten somit die gleichen hohen Maßstäbe im Hinblick auf Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit wie für die öffentlichen Apotheken vor Ort.

Was würde also ein Verbot des Versandes von verschreibungspflichtigen Medikamenten bringen?

Illegale Anbieter welche bereits heute auf dem Markt kriminell arbeiten, würden dies auch nach einem derartigen Verbot tun. Allerdings mit dem großen Vorteil, dass sie in diesem Bereich nunmehr konkurrenzlos agieren können und damit eine Vielzahl an Internetusern ausschließlich mit unseriösen Angeboten konfrontiert würden.

Ebenso kann es nicht sein, dass zugelassene deutsche Versandapotheken mit kriminellen Arzneimittelfälschern in einen Topf geworfen werden. Vielmehr sollte sich die Politik damit beschäftigen, wie derartige schwarze Schafe konsequent identifiziert und bestraft werden können. Hier ist definitiv Bedarf einer juristischen Nachjustierung gegeben.

Unter juristischen Gesichtspunkten wäre ein Totalverbot eine unverhältnismäßige und rechtswidrige Einschränkung der Berufsfreiheit und der europäischen Warenverkehrsfreiheit und würde meiner Meinung nach erneut kostenintensive Rechtstreitigkeiten zwischen den einzelnen Akteuren bis hin vor den Europäischen Gerichtshof mit sich bringen und damit die bisherige Rechtssprechung ad absurdum führen. Gerade im Bereich der freiverkäuflichen Arzneimittel brachte die Zulassung des Versandhandels in Deutschland den Kunden erhebliches Einsparungspotential.

Verschreibungspflichtige Medikamente und Wettbewerb

Im Gegenzug unterliegen in Deutschland zugelassene Versandapotheken bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ebenso der Arzneimittelpreisbindung wie öffentliche Apotheken vor Ort. Es gibt demnach auch keine Wettbewerbsvorteile für deutsche Versandapotheken gegenüber stationären Apotheken im Bereich der Rx-Produkte. Damit wird auch gewährleistet, dass es hier nicht zu einem unverhältnismäßigen und teilweise unkontrollierbaren Nachfragepotential für verschreibungspflichtige Medikamente kommt.

Quelle: juravendis Rechtsanwälte

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