Bayern will den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unterbinden; Medikamente, die aus gutem Grund nur auf Rezept erhältlich sind, gehören in die Apotheke, nicht ins Internet oder in den Supermarkt. Dies betonte Bayerns Gesundheitsminister Otmar Bernhard und kündigte eine entsprechende bayerische Bundesratsinitiative an. Bernhard: „Der seit 2004 in Deutschland zugelassene Arzneimittelversandhandel wird zunehmend ein Experiment mit ungewissem Ausgang für die Gesundheit. Das Bundeskriminalamt warnt, dass immer mehr illegale Arzneimittel in Europa in den Handel gelangen und im Internet werden teilweise minderwertige und wirkungslose Pillen oder solche mit falschem Wirkstoff angeboten.

Nur die persönliche und fachlich fundierte Beratung in der Apotheke schützt vor bedenklichen Pillen und Pulvern aus dem Netz.“ Durch die uneingeschränkte Zulassung des Versandhandels mit Arzneimitteln konnten illegale Versandhändler ihre Vertriebsaktivitäten leichter ausbauen. Vor allem im Internet arbeiten sie inzwischen so geschickt, dass Verbraucher sie nicht von den seriösen Versandapotheken unterscheiden können. „Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt muss endlich den Schutz der Patienten und Verbraucher ernst nehmen und den Arzneimittelversandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten in Deutschland unterbinden“, so Bernhard.

Neben Internet boomen auch so genannte ‚Pick-up-Stellen‘, beispielsweise in Drogerie- oder Supermärkten. Bernhard: „Es kann nicht sein, dass anstelle des Apothekers künftig etwa ein Kioskbetreiber oder Tankwart unkontrolliert Rezepte einsammelt und die bestellten Arzneimittel ausgibt. Zwischen Schokoriegeln und Scheibenreinigern ist ihre sachgemäße Behandlung und Lagerung kaum zu garantieren, ganz zu schweigen von der fehlenden, aber so wichtigen Beratung.“ Zudem werde langfristig das sichere und bewährte System der Arzneimittelversorgung mit Rund-um-die-Uhr- und Notfall-Service durch öffentliche Apotheken vor Ort gefährdet. Diesen Gefahren will Bayern begegnen, indem der Versandhandel auf nicht-verschreibungs-pflichtige Arzneimittel beschränkt wird.

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