Ab 1. Juli 2008 hat sich das Leistungsangebot der Gesetzlichen Krankenkassen um die Früherkennungsuntersuchung von Hautkrebs erweitert. Bisher stand es im eigenen Ermessen der Krankenkassen, diese Leistung kostenfrei für ihre Versicherten an- zubieten.

Nun kann jeder gesetzlich Versicherte ab dem Alter von 35 Jahren alle 2 Jahre diese Vorsorgeuntersuchung auf Kosten seiner Krankenkasse in Anspruch nehmen.

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