Die Deutsche Hochdruckliga e.V. und die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände haben sich erstmals auf Grenzwerte verständigt, bei denen Apotheker Patienten nach einer Blutdruckmessung in der Apotheke an den Arzt verweisen. In Deutschland haben etwa 30 Millionen Menschen zu hohe Blutdruckwerte, aber nur 50 Prozent der Betroffene wissen davon. „Die bislang nicht entdeckten Patienten profitieren besonders von der engeren Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern“, so unisono Prof. Dr. Joachim Hoyer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Hochdruckliga e.V. und Friedemann Schmidt, Vizepräsident der ABDA. Gemeinsam wurde ein entsprechender Informationsbogen für die Blutdruckmessung in Apotheken entwickelt.

Die Grenzwerte für einen Bluthochdruck liegen weiterhin bei 140 zu 90 mm Hg. Der erste Wert wird dabei als systolischer, der zweite als diastolischer bezeichnet. Patienten, die in einer Apotheke ihren Blutdruck messen lassen, sollten bei Blutdruckwerten über 140 systolisch oder über 90 diastolisch in absehbarer Zeit einen Arzt informieren. Bei einer bekannten Nieren- oder Herzerkrankung und bei Diabetikern gelten niedrigere Grenzwerte für das Apotheken-Screening: Bereits bei Messwerten über 130 bzw. 85 wird der Apotheker den Patienten in absehbarer Zeit an einen Arzt verweisen. Liegen die Blutdruckwerte bei einer Messung in der Apotheke über 160 oder über 100, sollte immer umgehend ein Arzt zur weiteren Abklärung aufgesucht werden.

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