Dr. Ulrich Brander aus Brackenheim hat eine Klage gegen den Gesundheitsfonds beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Er zog damit die Konsequenz aus den veränderten Honorarbedingungen seit Einführung des Fonds zum 1. Januar 2009. Damals wurden auch die Arzt-Honorare reformiert. Die Auswirkungen sind für die einzelnen Praxen zum Teil verheerend. Sie müssen nicht selten mit Umsatzeinbußen zwischen 30 und 50 Prozent fertig werden. Der Gesundheitsfonds führt dazu, dass rund 1,7 Milliarden Euro der einbezahlten Beiträge aus Baden-Württemberg heraus in andere Bundesländer abfließen.

Die Verfassungsbeschwerde basiert einmal darauf, dass wir Ärzte in Baden-Württemberg nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können. Zum anderen, dass unsere Berufsfreiheit eingeschränkt wird, dadurch, dass der Gesetzgeber berufsregelnd in unsere ärztliche Tätigkeit eingreift. Und da habe ich dann meinen Anwalt angerufen und habe ihn gefragt was man dagegen machen kann.  (00:27)

Die erste Hürde hat die Klage schon genommen, sie wurde für zulässig befunden. Jetzt liegt die Klageschrift dem 1. Senat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. Der Ärzteverbund MEDI hat schon im vergangenen Jahr mit zahlreichen Protestaktionen die Rücknahme des Fonds und der Honorar-Reform gefordert. MEDI unterstützt die Klage deshalb in jeder Hinsicht, so Vorsitzender Dr. Werner Baumgärtner.

Es ist sicher gut, dass die Klage jetzt schon mal angenommen wurde und an den 1. Senat weitergegeben wurde. Es ist gar nicht notwendig, dass jetzt Viele klagen, sondern notwendig ist, dass der entsprechende öffentlich Druck jetzt kommt und Druck auch aus der Ärzteschaft, dass er eben recht hat mit seiner Klage und dass er Dinge beklagt, die einfach geändert werden müssen. (00:22)

Für Dr. Brander war die eigene fatale Situation der Auslöser für diesen Schritt. In seiner HNO-Praxis betreut er etwa 800 Patienten bei einem Umsatz von rund 6000 Euro monatlich. Damit führt er eine der kleinen Landpraxen, die von starken Umsatzeinbrüchen durch die Folgen der Einführung des Gesundheitsfonds betroffen sind.

Mit diesen 6000 Euro muss ich Löhne und Gehälter zahlen und die Praxiskosten finanzieren, da bleibt unter dem Strich nichts mehr übrig. Wir arbeiten schon seit circa einem Jahr umsonst. (00:14)

In der Klagebegründung führt Dr. Brander auch aus, dass er in seiner Berufsfreiheit eingeschränkt wird. Zum Beispiel durch die Absenkung der Vergütung pro Patient, so dass ihm als HNO-Arzt pro Patient nur noch rund 8 Euro für Medikamentenverordnungen bleiben. Darüber hinaus geht es auch um Effizienz, die der Gesundheitsfond bringen sollte. Mehr Wettbewerb und mehr Gesundheit zu günstigeren Konditionen, das war die Vorgabe. Für den MEDI Vorsitzenden Dr. Werner Baumgärtner ist genau das Gegenteil der Fall.

Wenn Sie sehen, wie bürokratisch dieses System jetzt geworden ist, durch den Gesundheitsfonds. Nicht  nur in den Praxen wird sehr viel Geld für Bürokratie ausgegeben, das für die Patientenversorgung nicht mehr zur Verfügung steht, sondern auch durch den Gesundheitsfond werden Gelder wieder nur in die Bürokratie hineingesteckt und die Gelder, die fehlen in der Patientenversorgung. (00:20)

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage eines Arztes aus Baden-Württemberg gegen den Gesundheitsfonds für zulässig erklärt. Vor allem kleine Praxen und Versorgerpraxen sind von den negativen Folgen der Honorar-Reform nach Einführung des Gesundheitsfonds betroffen. Sie haben Umsatzeinbußen von 30-50 Prozent. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben, vorausgesetzt die Richter im 1. Senat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nehmen die Klage jetzt auch zur Entscheidung an.

One Comment

  • anonym

    Das verstehe ich nicht. Klagt Dr. Brandner gegen den Gesundheitsfonds oder gegen die Honorarreform? Das sind doch zwei völlig verschiedene Dinge.

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