Im Zeitraum Januar/Februar 2010 hat die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach Abzug der Hersteller- und Apothekenabschläge, aber ohne Berücksichtigung der Patientenzuzahlungen 4,55 Mrd. Euro für Arzneimittel ausgegeben. Der Anteil der Medikamente, die mit einem Festbetrag belegt sind, schrumpfte gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1,6 Prozentpunkte. Er betrug 37,5% (1,70 Mrd. Euro). Dagegen stieg der Umsatzanteil der Arzneimittel, die nicht unter Festbetrag stehen, im Vergleich zur Vorjahresperiode um 6,4% auf 2,85 Mrd. Euro. Da nur 8,7% davon auf Generika entfallen, sind einmal mehr die patentgeschützten Arzneimittel die ausgewiesenen Ausgabentreiber.

Die aktuellen Zahlen belegen, wie sinnvoll das Festbetragssystem als Instrument zur wettbewerblichen Gestaltung des Arzneimittelmarktes ist. Denn es lässt einen Wettbewerb sowohl um die Qualität als auch den Preis der Medikamente zu. Mit nur wenigen einfachen Modifikationen könnte ein Rahmen geschaffen werden, der die allein auf den Preis fokussierten patienten- und wettbewerbsfeindlichen Rabattverträge überflüssig macht und dabei auch künftig verlässliche und nachhaltige Einsparungen garantiert, die die Entlastungen durch Rabattverträge bei weitem übertreffen. Pro Generika hat hierzu einen Vorschlag vorgelegt, den Interessierte auf der Homepage des Verbandes finden.

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