Medikamente sind keine Waren wie viele andere. Wegen ihres besonderen Charakters verlangt das Gesetz, dass sie in einer Apotheke an die Patienten übergeben werden. Nur in Ausnahmefällen dürfen Apotheker sie zum Kunden ins Haus bringen. Das könne beispielsweise dann geschehen, wenn ein Medikament nicht vorrätig war und ein erneuter Besuch Stunden später dem kranken Apothekenkunden nicht zugemutet werden kann, erklärt die „Apotheken Umschau“.

Möglich wäre aber auch, einem älteren oder gehbehinderten Menschen ein größeres Paket von Inkontinenzvorlagen nach Hause zu bringen. Ob und in welchem Umfang eine Apotheke einen Botendienst einführt, muss jeder Betriebsinhaber für sich prüfen. Es muss sichergestellt sein, dass der belieferte Patient fachkundige Beratung erhalten kann und dass die Sicherheit von Medikamenten auch unterwegs stets gewährleistet ist.

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