Die Innungskrankenkassen fordern die Zahnärzte auf, die Versicherten uneingeschränkt bis zum Jahresende weiter zu behandeln. In Medienberichten hieß es heute, dass nur noch Notfälle bei Versicherten von „fast allen IKK“ versorgt werden. „Es ist unverantwortlich, dass die Zahnärzteschaft ihre Honorarverteilungsprobleme auf dem Rücken der Versicherten austrägt“, sagt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., der Interessenvertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene, und Verwaltungsratsvorsitzender der IKK gesund plus.

Die zahnärztliche Vergütung wird von den Krankenkassen und der Zahnärzteschaft gemeinsam ausgehandelt. „Mit diesem Budget haben die Zahnärzte die Versorgung ganzjährig sicher zu stellen, so ist es gesetzlich vorgeschrieben“, untermauert Andreas Fabri, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. und Mitglied des Verwaltungsrates der Vereinigten IKK. Fabri betont, dass der Anspruch der Versicherten auf zahnmedizinische Versorgung uneingeschränkt fortbesteht und sich nicht nur auf Notfälle beschränkt.

Hintergrund ist, dass die regionalen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) und die Krankenkassen jährlich ein Budget festlegen, das wiederum die KZV an die Zahnärzte verteilt. „Wir erwarten, dass die KZV diese Verteilung so vornimmt, dass das Budget das ganze Jahr ausreicht“, so Fabri. „Versicherte sollten sich nicht verunsichern lassen und keinesfalls für Kassenleistungen eine private Zahlung vereinbaren“, sagt Müller. Die Versicherten sollten dies ablehnen und sich umgehend an ihre IKK wenden.

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