Wer das Rauchen aufgeben will und dabei mit einem Nikotinersatz-Präparat die Entzugssymptome lindern möchte, muss diese selbst bezahlen. Und wenn er Beratung beim Arzt sucht, kann es sein, dass dieser kurz angebunden ist. Raucherberatung nämlich kann der Doktor nicht angemessen abrechnen. „Grundsätzlich sollten sich die Kassen in weitaus höherem Maß als bisher an den Kosten für Tabakentwöhnungskurse, aber auch für Nikotinersatzpräparate beteiligen“, verlangt Professor Stephan Mühlig, Psychologe, Suchtforscher und Leiter der Raucherambulanz an der TU Chemnitz, in der „Apotheken Umschau“. Er schränkt aber ein, dass Nikotin-Kaugummis oder -Pflaster nur für 30 bis 50 Prozent der regelmäßigen Raucher empfehlenswert seien, nämlich für jene, die körperliche Entzugserscheinungen haben.

Beim Nikotinverzicht ohne Medikamentenhilfe sieht der Suchtforscher auch Vorteile: „Wer sich bei einem Rauchstopp durch die Symptome eines Entzugs gequält hat, lässt sich bei der nächsten Gelegenheit wahrscheinlich nicht so leicht verführen“, erklärt er. Nikotinersatzpräparate und ärztliche Raucherberatung als Kassenleistung müssten durch den Gesetzgeber veranlasst werden. Der aber sperrt sich, weil er eine Kostenlawine befürchtet. Kritiker rechnen dagegen, dass durch vermiedene Folgeerkrankungen schon nach zwei bis drei Jahren Geld gespart würde. Die Bundesärztekammer plädiert dafür, zunächst wenigstens Patienten mit einer chronisch fortschreitenden Atemwegserkrankung (COPD) Nikotinersatzpräparate als Kassenleistung zu gewähren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.