Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat am 22. Juni 2011 eine Eil-Verordnung zur nationalen Durchführung des EU-Hilfsprogramms für Gemüseerzeuger unterzeichnet, die von der EHEC-Krise betroffenen sind. Die Verordnung ist noch am selben Tag im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt am 23. Juni in Kraft. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden, dass die Bundesländer die Hilfsmaßnahmen umsetzen können.

„Gemeinsam mit den Länder werden wir jetzt alles daran setzen, dass die EU-Hilfen möglichst schnell bei den Gemüseerzeugern ankommen“, sagte Bundesministerin Aigner heute in Berlin. „Es ist sehr erfreulich, dass sich der deutsche Gemüsemarkt nach Aufhebung der Verzehrwarnung für Tomaten, Salatgurken und Blattsalat am 10. Juni schnell zu erholen scheint. Von einer Normalisierung der Marktlage kann man allerdings noch nicht sprechen“.

Die Kaufzurückhaltung der Verbraucher als Folge der EHEC-Krise hat teilweise zu erheblichen Absatzeinbrüchen bei den Gemüseerzeugern in Deutschland und der EU geführt. Die EU-Kommission hat deshalb am 14. Juni ein Hilfsprogramm beschlossen. Insgesamt stehen von Seiten der EU bis zu 210 Millionen Euro zur Verfügung. Gemüseerzeuger können eine Entschädigung erhalten, wenn sie Gurken, Tomaten, bestimmte Salatsorten, Endivie, Paprika und Zucchini angebaut haben und im Zeitraum vom 26. Mai bis 30. Juni 2011 nachweislich nicht vermarkten konnten. Die Erzeuger sollten ihre Schäden umgehend bei den zuständigen Stellen der Länder anmelden und von diesen dokumentieren und kontrollieren lassen. Dann ist bei der zuständigen Landesbehörde bis spätestens 11. Juli 2011 ein Auszahlungsantrag zu stellen. Der EU Agrarkommissar Dacian Ciolos hat angekündigt, die EU-Hilfen an die betroffenen Landwirte schnell auszuzahlen.

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