Im Laufe dieses Monats bekommen Ärzte für die Verordnung starker Schmerzmittel (Betäubungsmittel) neue Rezeptformulare von der Bundesopiumstelle, die so fälschungssicher wie Geldscheine sind, berichtet die „Apotheken Umschau“. Mit einer Lupe und unter UV-Licht können Apotheker im Zweifel die Echtheit überprüfen.
Kopierte und mit Laser- oder Tintenstrahldrucker gefälschte Rezepte sind für Geschulte leicht erkennbar. Ärzte dürfen ihren Bestand an alten Formularen aber aufbrauchen. Für Patienten ändert sich nichts. Die Rezepte sind wie bisher sieben Tage gültig und müssen deshalb zeitnah eingelöst werden. Als Restrisiko für Missbrauch bleibt der Diebstahl der Formulare aus Arztpraxen.