Die private Pflege-Zusatzversicherung mit staatlicher Förderung, nach Gesundheitsminister Daniel Bahr „Pflege-Bahr“ genannt, kommt, wenn auch schleppend, in Gang. Inzwischen haben rund 20 Unternehmen entsprechende Tarife im Angebot. Diese sind an etliche Bedingungen geknüpft: Die Versicherten müssen monatlich mindestens 10 Euro einzahlen und sollen in Pflegestufe III mindestens 600 Euro Pflegegeld im Monat erhalten, über das sie frei verfügen können. Interessenten müssen volljährig sein und dürfen nicht bereits Leistungen aus einer Pflegeversicherung erhalten. Die geförderten Verträge enthalten in der Regel eine Wartezeit von fünf Jahren. Die Versicherungen dürfen niemanden ablehnen, keine Risikozuschläge erheben und keine Leistungen ausschließen – ein unschätzbarer Vorteil für Menschen mit Vorerkrankungen.

Nach einem Vergleich von sechs der neuen Tarife durch die „Apotheken Umschau“ sind die Beiträge meist günstiger als in ungeförderten Tarifen, aber mit enormen Unterschieden bei Beitragshöhe und Leistungen. So schwankt der Auszahlungsbetrag in Pflegestufe II zwischen 30 und 70 Prozent. Angesichts der Unterschiede lohnt sich ein sorgfältiger Vergleich. Wer keine Vorerkrankungen hat, sollte dabei auch die weiterhin erhältlichen, ungeförderten Tarife einbeziehen. Ihr großer Vorteil ist die kürzere Wartezeit. Auch abwarten kann sinnvoll sein, denn in den nächsten Monaten werden wohl weitere Angebote hinzukommen.

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