Gestern Abend hat der Deutsche Bundestag das 14. SGB V-Änderungsgesetz beschlossen. Sein Herzstück ist der Verzicht auf den sogenannten AMNOG-Bestandsmarktaufruf. Ursprünglich hatte das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) vorgesehen, dass auch ältere patentgeschützte Arzneimittel der Preisbildung nach dem AMNOG unterliegen. Um das hier vorgesehene Einsparvolumen zu kompensieren, werden mit dem 14. SGB V-Änderungsgesetz jetzt der Zwangsrabatt auf Arzneimittel dauerhaft von 6 % auf 7 % angehoben und das Preismoratorium verlängert. Kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes erfolgte die Klarstellung, wonach Generika von diesen beiden Maßnahmen ausgenommen sind.
Hierzu kommentiert Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika:
„Es ist gut, dass der Gesetzgeber seine Intention klargestellt hat, wonach Generika von der Anhebung des Zwangsrabatts und der Verlängerung des Preismoratoriums nicht erfasst sind. Allerdings wird der Preis- und Rabattdruck auf Generika in Deutschland insgesamt nicht geringer. Er ist aber durch die neuen politischen Maßnahmen zumindest nicht noch weiter verschärft worden.
Unicity Balance
Die patentierte Ballaststoff-Matrix zur Unterstützung eines bewussten Lebensstils.
Wir setzen darauf, dass wir mit der Großen Koalition jetzt diskutieren, wie wir die Nachhaltigkeit der Arzneimittelversorgung, die in Deutschland zu 75 % eine Generikaversorgung ist, künftig gewährleisten können.“